Die Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten, ist zwar ein oft proklamiertes Ziel, der Alltag stellt sich aus der Sicht der Betroffenen aber oft anders dar. Zu der Behinderung selbst, die die größte Belastung darstellt, gesellt sich in vielen Fällen auch der Kampf mit den verschiedensten Sozialleistungsträgern, ob es sich nun um Leistungen zur beruflichen Eingliederung, der Rehabilitation, Pflege, Eingliederungshilfe, der beruflichen Qualifikation etwa in Behindertenwerkstätten handelt oder auch um Arbeitgeber, die versuchen, die besonderen Kündigungsschutzbestimmungen zu umgehen. In vielen Fällen kennen die Betroffenen ihre Rechte gar nicht. Auch ist nur den wenigsten Rechtsanwendern bewusst (einschließlich vieler Behörden und Gerichte), dass mit Inkraftreten der UN-Behindertenrechtskonvention die Rechte der Behinderten auf ein selbstbestimmtes Leben noch gestärkt wurde.

Hier biete ich Ihnen gerne meine rechtliche Unterstützung an, sei es nun in Form einer Beratung, der vorgerichtlichen Auseinandersetzung mit Sozialleistungsträgern oder gegebenenfalls auch durch eine Vertretung vor Gericht.

Wenn Sie sich einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Probleme verschaffen wollen, können Sie dies in meinem kleinen Artikel tun.

Zu dem Themenbereich “Werkstätten für behinderte Menschen als Maßnahme zur beruflichen Teilhabe” habe ich in diesem Artikel eine eigene kleine Übersicht zu den wichtigsten Teilfragen zusammengestellt.