09. Mai 2023 · Kommentare deaktiviert für Umgang des Kindes mit einem drogenabhängigen Elternteil § 1684 BGB · Kategorien: Umgangsrecht

Im Zusammenhang mit Substanzmittelmissbrauchenden Elternteilen und Umgangsverfahren, gibt es immer wieder Probleme. Unter Umständen kann ein begleiteter Umgang notwendig sein, wenn festgestellt wird, dass nur dadurch Gefahren für ein Kind abgewendet werden können. Dieser begleitete Umgang soll in der Regel nur für einen befristeten Zeitraum gelten, um später einen unbegleiteten Umgang zu ermöglichen. Es stellt eine Leistung des Jugendamtes dar, die von den sorgeberechtigten Eltern dort beantragt werden muss. Das Jugendamt entscheidet selbständig über die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme, ist aber am Familiengerichtlichen Verfahren beteiligt. Die Abhängigkeit und seine Folgen müssen das Kind und seine Entwicklung betreffen und für sich allein schon für spätere Besuche eine Gefährdung darstellen. Die Gefahr einer Suchtproblematik muss konkret vorliegen. Ist diese nur selbst eingestanden und liegt keine Gefährdung für das Kind vor, etwa weil der Konsum nie in Gegenwart des Kindes oder dessen Wirkungen auf den Umgang keinen Einfluss haben, kann dieser  Umgang auch nicht eingeschränkt werden. Umgang erfüllt nicht den Zweck, dem betroffenen Elternteil über seine Sucht hinwegzuhelfen. Das Wohl des Kindes steht stets im Vordergrund. Es kommt immer auf den Grad der Gefährdung des Kindes an.

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