14. Juni 2013 · Kommentare deaktiviert für Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für Kinder unter 3 ab dem 1. August 2013 – neue Rechtsfragen · Kategorien: Aktuelle Entwicklungen, Jugendhilfe- und Kindschaftsrecht, Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII), Kita-Platz

Am 1. August 2013 (also in ca. 6 Wochen) tritt die gesetzliche Neuregelung in Kraft, nach der nun für Kinder ab Vollendung des 1. bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht. Da wohl leider anzunehmen ist, dass nicht überall die entsprechenden Plätze zur Verfügung stehen, ist die Vermutung durchaus begründet, dass auf die Verwaltungsgerichte in wenigen Monaten eine regelrechte Klagewelle zurollt (einige Problemfelder wurde auch hier schon angerissen). Wohl nicht ganz ohne Grund ließ der Deutsche Städtetag schon am 15. Januar in einer Pressemitteilung nicht nur verlauten, dass auch Bund und Länder sich an den Kosten der zu erwartenden Schadenersatzansprüchen beteiligen müssten, sondern auch die Eltern müssten bei der Wahl des Betreuungsplatzes “kompromissbereit” sein und bei einem Anspruch wegen Verdienstausfalls trügen diese auch die Beweislast. Ob es nun um die Frage geht, inwieweit ein Wahlrecht zwischen Tageseinrichtung und Kindertagespflege besteht, wie genau der Inhalt eines Entschädigungsanspruch aussehen und rechtlich hergeleitet werden kann, wie weit der Betreuungsplatz maximal entfernt sein darf oder auch die prozessuale Frage der Klagebefugnis – anhand neuerer Rechtsliteratur und der Rechtsprechung zum noch geltenden § 24 SGB VIII sind einige rechtliche Streitfragen jetzt schon absehbar.

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03. August 2012 · Kommentare deaktiviert für Der neue Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab 2013 – einzelne Problemfelder · Kategorien: Aktuelle Entwicklungen, Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII), Kita-Platz

Ab dem 01.08.2013 tritt eine lange diskutierte Regelung in Kraft, dank derer Eltern ein- bis dreijähriger Kinder nun endlich einen Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz haben. Nach der aktuell noch geltenden Regelung des § 24 III SGB VIII besteht zwar eine objektive Rechtsplicht, eine entsprechende Anzahl von Kinderbetreuungsplätzen bereitzustellen, die zukünftige Fassung des § 24 II SGB VIII gewährt jedoch einen subjektiven und damit einklagbaren Anspruch – und zwar auf eine “frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege

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