Im Idealfall gestaltet sich das Kind-Eltern-Verhältnis zumindest in grundsätzlichen Fragen harmonisch und konfliktfrei. Allerdings stimmt das „Idealbild“ der traditionellen Familie immer weniger mit der gesellschaftlichen Realität überein. Es kommt vor allem bei unverheirateten Paaren immer öfter zu Trennungen, der gesetzliche Vater ist oft nicht der leibliche Vater und es ist ein deutlicher Trend zu sogenannten Patchwork-Familien zu beobachten. Immer häufiger gibt es mittlerweile auch Regenbogen-Familien, in denen gleichgeschlechtliche Paare Verantwortung für das gemeinsame Kind übernehmen. Hier ergeben sich viele konfliktträchtige Konstellationen, in denen um das Umgangs- oder Sorgerecht gestritten wird, Adoptionen angestrebt werden oder auch die Vaterschaft zu klären ist. Nicht minder häufig wird zudem um den Kindesunterhalt oder das Namensrecht gestritten. Das Kindschaftsrecht bietet dahingehend viele Instrumentarien, um dem Kindeswohl dienende Regelungen all dieser Probleme zu finden. Dabei stehe ich Ihnen gerne als kompetenter rechtlicher Beistand zur Seite – sowohl bei einer Beratung, als auch im Rahmen einer gerichtlichen Vertretung.

Wenn es leiblichen Eltern infolge ihrer familiären, wirtschaftlichen oder auch gesundheitlichen Lage nicht möglich ist, ihre Kinder verantwortungsbewusst aufzuziehen, befinden sich diese häufig als Pflegekinder außerhalb des Elternhauses in einer anderen Familie. Gesprochen wird hierbei von „Familienpflege“. Wer eine Pflegetätigkeit ausüben möchte, muss sich mit vielen behördlichen Hürden und rechtlichen Fragen auseinandersetzen.

Bei Pflegekindern und -familien kommt neben dem Familienrecht des BGB ein verwandtes und mir seit Jahren vertrautes Rechtssystem zur Anwendung – das Kinder- und Jugendhilferecht des SGB VIII. Ob es sich nun um Rechtsstreitigkeiten rund um das Pflegegeld (vom Jugendamt zu gering bemessene Pflegegelder, rechtlich fragwürdige Anrechnung von Pflegegeld auf die Bemessung von Sozialversicherungsbeiträgen o.ä.) handelt, oder auch hier kindschaftsrechtliche Konflikte wie etwa Vormundschaften, Herausgabeverlangen, Umgang mit den leiblichen Eltern u.s.w. – zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um die Ihnen zustehenden Rechte notfalls auch gerichtlich durchzusetzen.