27. Januar 2012 · Kommentare deaktiviert für UN-Generalversammlung verabschiedet Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention – nun auch Individualbeschwerderecht für Kinder · Kategorien: Aktuelle Entwicklungen, Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII)

Wie auch hier bereits berichtet, unternahmen mehrere Staaten – unter ihnen Deutschland – den Vorstoß, mit einem Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention ein individuelles Beschwerderecht zu schaffen. Am 19.12.2011 war es dann soweit – nachdem im Juni der UNO-Menschenrechtsausschuss den Protokollentwurf annahm, verabschiedete nun auch die UN-Generalversammlung das dritte Zusatzprotokoll. Dieses Protokoll sieht erstmalig ein eigenes Individualbeschwerdeverfahren vor, Kinder können sich bei einer Verletzung ihrer Rechte direkt an den UN-Ausschuss für Kinderrechte wenden, so der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft ist. Zudem gibt es die Möglichkeit, Untersuchungen direkt beim UN-Aussschuss anzusiedeln und notfalls sogar Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wenn bei schwerwiegenden Verletzungen Verfahren im Herkunftsland nicht möglich sind.

Von verschiedenen Organisationen, die im Bereich der Kinderrechte tätig sind, gab es natürlich auch entsprechende Reaktionen. So begrüßte das internationale Kinderhilfswerk terre des hommes in einer Pressemitteilung dieses Protokoll als wichtigen Meilenstein, hält aber auch kindgerechte Verfahrensformen für notwendig. Dies würde bspw. die Akzeptanz bildlicher Darstellungen oder Video- bzw. Tonaufzeichnungen neben schriftlichen Stellungnahmen bedeuten. Jedoch wies nicht nur terre des hommes, sondern auch das christliche Hilfswerk Kindernothilfe in einer Pressemitteilung darauf hin, dass man sich in den Verhandlungen für einen noch umfassenderen Schutz in Form eines Kollektivbeschwerderechts erfolglos eingesetzt hat. Danach Nichtregierungsorganisationen im Fall “wiederholter und thematisch ähnlicher Kinderrechtsverletzungen” eine Beschwerdemöglichkeit auch ohne die vorherige Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges haben.

Damit das Protokoll zumindest in seiner jetzigen Form überhaupt erst einmal in Kraft tritt, müssen es jedoch mindestens 10 Staaten unterzeichnet haben. Auf jeden Fall zeichnet sich im Bereich der internationalen Kinderrechte eine interessante Entwicklung ab, die auch hier weiterhin aufmerksam verfolgt wird.

Kommentare geschlossen.