20 Jahre KJHG – dieses Jubiläum soll uns ein Anlass sein, kurz einige aktuelle Entwicklungen darstellen, die das Pflegekinderwesen betrifft. Grundlage für diese kurze Darstellung ist ein Seminar, das die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes in Frankfurt am Main am 08.05.2010 veranstaltet hat.
In einer aktuellen Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg ist erstmals gerichtlich entschieden worden, dass eine Geldleistung, die eine Pflegeperson für die Erziehung eines Pflegekindes gem. § 39 SGB VIII erhält, nicht in die Bemessung der Beiträge für Kranken- und Pflegeversichung einbezogen werden dürfen. Die Einordnung als beitragspflichtige Einnahme verbietet sich deshalb, da es sich hier nicht um eine Einnahmen oder Geldmittel handelt, die der Bestreitung des normalen Lebensunterhalts dienen, sondern um eine Geldleistung, die ausschließlich die Unterhaltssicherung Pflegekindes, was die notwendigen Erziehungskosten einschließt, sicherstellen soll.
(LSG Berlin-Brandenburg,Beschluss vom 07.09.2009, AZ: L 24 KR 173/09 B ER)