Im letzten Jahr hat die Bundesrepublik Deutschland ihren Vorbehalt gegen die direkte innerstaatliche Anwendbarkeit der UNO-Kinderechtskonvention zurückgenommen, nachdem der Bundesrat seinen langjährigen Widerstand aufgegeben hatte (vgl. den entsprechenden Artikel auf dieser Seite). Am 17.06.2011 nahm der UNO-Menschrechtsausschuss den Entwurf eines Zusatzprotokolls an, der die Einrichtung von Individualbeschwerdeverfahren für Kinder vorsieht. Diese Entwicklung soll Anlass für einen kurzen Überblick über die Entwicklung der internationalen Kinderechte sein, vor deren Hintergrund nicht zuletzt auch das geltende deutsche Recht gesehen werden muss.
Seit dem Beschluss des BVerfG vom letzten Jahr gilt für das Sorgerecht bei unverheirateten Eltern eine Übergangslösung. Dies soll Anlass sein, mögliche und auch bereits diskutierte gesetzliche Neuregelungen aus verfassungsrechtlicher und rechtsvergleichender Perspektive zu beleuchten (basierend auf Fink: in der ZKJ 5/2011, S. 154-159).
Das OLG Hamm hat sich in einer bemerkenswerten Entscheidung mit der Problematik von möglicherweise befangenen Sachverständigen befasst, dies ist insoweit bemerkenswert, als dass das seit September 2009 geltende FamFG den Sachverständigen eine deutliche aktivere Rolle zugedacht hat, die über die klassische Gutachtertätigkeit hinausgeht.