17. Oktober 2009 · Kommentare deaktiviert für Die Rechtsprechung zum neuen Recht des nachehelichen Betreuungsunterhalts · Kategorien: Aktuelle Entwicklungen, Unterhalt

Von dem Richter am AG-FamG Pankow/Weißensee Martin Menne gibt es einen Überblick über die Rechtsprechung zum neuen Unterhaltsrecht mit einer besonderen Schwerpunktsetzung auf das Berliner Kammergericht. (Quelle: Dr. Martin Menne, in ZKJ 04/2009, S. 162-164)

Im Folgenden eine Zusammenfassung:

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16. Oktober 2009 · Kommentare deaktiviert für Überblick über aktuelle Entwicklungen und Tendenzen des Kinder- und Jugendhilfrechts in Deutschland, Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in deutsches Recht · Kategorien: Aktuelle Entwicklungen, Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII), Umgangsrecht, Vaterschaft

Präsentation meines Vortrages am Deutschen Institut für Menschenrechte

12. September 2009 · Kommentare deaktiviert für Scheidungsakzessorischer Statuswechsel nach § 1599 II BGB · Kategorien: Adoption, Aktuelle Entwicklungen, Vaterschaft

Mit dieser Rechtskonstruktion kann die Vermutung des § 1592 Nr. 1 BGB, wonach automatisch Vater eines Kindes ist, wer mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, außer Kraft gesetzt werden. Dies gilt für solche Kinder, die zwar in der Ehe der Mutter, jedoch nach Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens geboren werden. Wenn die Ehe erst nach der Geburt des Kindes geschieden wird und der Dritte innerhalb eines Jahres nach der Rechtskraft des Scheidungsurteils die Vaterschaft anerkennt, so wird das Kind nach § 1599 Abs. 2 BGB dem anerkennenden Mann, nicht dem früheren Ehemann der Mutter zugeordnet, ohne dass – wie unter altem Recht- zuvor eine Vaterschaftsanfechtung durchgeführt werden müsste. Die Vaterschaft des Ehemannes der Kindesmutter fällt mit der Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ohne behördliche Genehmigung rückwirkend auf den Zeitpunkt der Geburt des Kindes weg. Die Zustimmung des früheren Ehemannes ist gemäß § 1599 Abs. 2 S. 2 BGB Voraussetzung, damit die Anerkennung, die frühestens mit der Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Urteil eintritt (§ 1599 Abs. 2 S. 3 BGB), Wirkung zeigt. Weitere Voraussetzungen sind die §§ 1595 ff. BGB. Liegen die Voraussetzungen vor, gilt das Kind ab dann als außerhalb der Ehe seiner Mutter geboren. Sollten die Eltern nicht heiraten oder die gemeinsame Sorge erklären, wird die elterliche Sorge grundsätzlich nur noch von der Mutter ausgeübt (§ 1626 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BGB).

(vgl. Christine Budzikiewicz: Materielle Statuseinheit und kollisionsrechtliche Statusverbesserung, Tübingen 2007, S. 48 f.)

11. September 2009 · Kommentare deaktiviert für Kindschaftsrecht des 21. Jahrhunderts · Kategorien: Adoption, Aktuelle Entwicklungen, Namensänderung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vaterschaft, Vormundschaften

Frau Prof. Dr. Nina Dethloff von der Universität Bonn hat bei einer vom BMJ Dezember 2008 veranstalteten Fachtagung einen hoch interessanten Vortrag zu den Zukunftsperspektiven des deutschen Kindschaftsrechts vor allem aus rechtsvergleichender Perspektive gehalten.Im Folgenden eine ausführliche Zusammenfassung (Quelle: Nina Dethloff, in ZKJ 04/2009, S. 141-147)

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09. August 2009 · Kommentare deaktiviert für Vollmacht/Ermächtigung zur Ausübung von Befugnissen aus der elterlichen Sorge · Kategorien: Aktuelle Entscheidungen, Aktuelle Entwicklungen, Sorgerecht

Vollmacht/Ermächtigung zur Ausübung von Befugnissen aus der elterlichen Sorge

Im Folgenden eine ausführliche Zusammenfassung eines Artikels von Prof. Dr. Birgit Hoffmann von der Hochschule Mannheim zu den rechtlichen Grundlagen von Vollmachten und Ermächtigungen zur Ausübung von Befugnissen aus elterlicher Sorge.

(Quelle: Birgit Hoffmann, in ZKJ 04/2009, S. 156-161)

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