20 Jahre KJHG – dieses Jubiläum soll uns ein Anlass sein, kurz einige aktuelle Entwicklungen darstellen, die das Pflegekinderwesen betrifft. Grundlage für diese kurze Darstellung ist ein Seminar, das die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes in Frankfurt am Main am 08.05.2010 veranstaltet hat.
Das OLG Köln hatte über die Beschwerde eines Kindesvaters zu entscheiden, der getrennt von der Kindesmutter und dem bei ihr verbliebenen Kind lebt und geltend machte, dass der durch das Familiengericht in der Vorinstanz festgestellte Kindeswohlgefährdung durch die ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend begegnet wird und das Kind aus dem Haushalt der Kindesmutter genommen werden muss.