Laut Presseberichten Anfang Dezember 2011 soll in Berlin auf Tagespflegepersonen ab Januar 2012 das Lebensmittel- und Hygienerecht angewendet werden, was neben Schulungen vor allem bedeuten würde, dass sie “Wareneingangskontrollen”, tägliche Messungen der Lagertemperatur u.ä. nebst der entsprechenden Dokumentation durchzuführen haben. Es besteht dann nicht nur die Registrierungspflicht als “Lebensmittelunternehmer”, sondern sie können auch von den bezirklichen Lebensmittel- und Veterinäraufsichtsämtern kontrolliert werden. Diese rechtliche Einordnung als “Lebensmittelunternehmer” ist juristisch alles andere als überzeugend.
Mit dem neuen Bundeskinderschutzgesetz hat das Vormundschaftsrecht im BGB und auch im SGB VIII einige wichtige Änderungen erfahren, die im Folgenden kurz dagestellt werden sollen.
Im letzten Jahr hat die Bundesrepublik Deutschland ihren Vorbehalt gegen die direkte innerstaatliche Anwendbarkeit der UNO-Kinderechtskonvention zurückgenommen, nachdem der Bundesrat seinen langjährigen Widerstand aufgegeben hatte (vgl. den entsprechenden Artikel auf dieser Seite). Am 17.06.2011 nahm der UNO-Menschrechtsausschuss den Entwurf eines Zusatzprotokolls an, der die Einrichtung von Individualbeschwerdeverfahren für Kinder vorsieht. Diese Entwicklung soll Anlass für einen kurzen Überblick über die Entwicklung der internationalen Kinderechte sein, vor deren Hintergrund nicht zuletzt auch das geltende deutsche Recht gesehen werden muss.
Das OLG Celle hatte im Rahmen einer Beschwerde darüber zu entscheiden, ob eine Jugendamtsmitarbeiterin wegen einer, zumindest von Beschwerdeführer so gesehenen, “selektiven Stellungnahme und parteiischer Amtsausübung” wegen Befangenheit von einem Kindschaftsverfahren ausgeschlossen werden kann. In der Vorinstanz wurde der Befangenheitsantrag als unzulässig abgelehnt, was vom OLG Celle als Beschwerdeinstanz bestätigt wurde, da ein Befangenheitsantrag nach § 6 FamFG i.V.m. §§ 41 ff. ZPO gegen Mitarbeiter eines Jugendamtes nicht in Betracht kommt.
Seit dem 26.03.2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland geltendes Recht. An dieser Stelle soll eine kurze Darstellung erfolgen, vor allem im Hinblick auf die Regelungen des SGB VIII und des SGB XII (die Darstellung basiert auf dem Artikel von Banafsche in der ZKJ 4/2011, S. 116-122).