Das Bundesverfassungsgericht hat am 19.02.2013 entschieden, dass das Verbot von Sukzessivadoptionen (§ 9 Abs. 7 LPartG) das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs.1 GG) sowohl der betroffenen Kinder als auch der betroffenen Lebenspartner verletzt und daher grundgesetzwidrig ist.
Das Landgericht Bochum hat am 21.10.2011 eine wegweisende Entscheidung getroffen, was die Rechtsstellung von Pflegekindern betrifft, deren Verbleib in der Pflegefamilie ohnehin nicht in Frage steht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer für das Kostenrecht des SGB VIII bedeutsamen Entscheidung der Heranziehung zu den Kosten bei jugendhilferechtlichen Maßnahmen nach den § 27ff. SGB VIII eine Grenze gezogen, nämlich die des unterhaltsrechtlichen Selbstbehalts.
Das OLG Brandenburg hatte in einer aktuellen Entscheidung über die Beschwerde eines Kindesvaters gegen den Beschluss der Vorinstanz zu entscheiden, nach dem der Umgang mit seiner Tochter auf Antrag der Mutter ausgeschlossen wurde, da die vorherige Umgangsregelung, die dazu diente, eine Bindung zwischen Kind und Kindesvater aufzubauen, nicht das gewünschte Ergebnis hatte, die ablehnende Haltung der inzwischen 13-jährigen Tochter gegenüber dem Kindesvater zu ändern, sondern sich diese ablehnende Haltung eher noch verfestigt hat.
Das OLG Celle hatte im Rahmen einer Beschwerde darüber zu entscheiden, ob eine Jugendamtsmitarbeiterin wegen einer, zumindest von Beschwerdeführer so gesehenen, “selektiven Stellungnahme und parteiischer Amtsausübung” wegen Befangenheit von einem Kindschaftsverfahren ausgeschlossen werden kann. In der Vorinstanz wurde der Befangenheitsantrag als unzulässig abgelehnt, was vom OLG Celle als Beschwerdeinstanz bestätigt wurde, da ein Befangenheitsantrag nach § 6 FamFG i.V.m. §§ 41 ff. ZPO gegen Mitarbeiter eines Jugendamtes nicht in Betracht kommt.