16. Oktober 2010 · Kommentare deaktiviert für OLG Karlsruhe: Vollstreckungsverfahren für Umgangsregelung selbstständiges Verfahren und keine bloße Fortsetzung des Hauptsacheverfahrens, für die Vollstreckung von “Alttiteln” können Ordnungsmittel nach “neuen” § 89 FamFG angeordnet werden. · Kategorien: Aktuelle Entscheidungen, Aktuelle Entwicklungen, Umgangsrecht, Unterhalt

In einer Entscheidung vom April diesen Jahres hat das OLG Karlsruhe klargestellt, dass bei Umgangstiteln, die vor dem Inkrafttreten des FamFG am 01.09.2009 entstanden sind, für die das Vollstreckungsverfahren aber danach eingeleitet wurde, nicht mit Zwangsgeld nach § 33 FGG a.F., sondern mit den Ordnungsmitteln des neuen Rechts, also dem § 89 FamFG, vorzugehen ist.

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13. Oktober 2010 · Kommentare deaktiviert für OLG Dresden: Abänderung einer Gerichtsentscheidung zum Sorge- oder Umgangsrecht gem. § 1696 I BGB nur aus triftigen Gründen des Kindeswohls · Kategorien: Aktuelle Entscheidungen, Sorgerecht, Umgangsrecht

Das Dresdner Oberlandesgericht hat in einer neuerlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt, dass eine Abänderung von Gerichtsentscheidungen zum Sorge- oder Umgangsrecht gem. § 1696 I BGB nur aus triftigen Gründen erfolgen kann, die im Kindeswohl liegen.

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20. Oktober 2009 · Kommentare deaktiviert für Das neue Kinderschutzrecht und die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Familiengericht: eine erste Zwischenbilanz · Kategorien: Aktuelle Entwicklungen, Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII), Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Vaterschaft

Die leitende Richterin am Familiengericht Köln, Margarethe Bergmann, hat eine erste Zwischenbilanz des im Jahr 2008 in Kraft getretenen Kinderschutzrechtes gezogen und zeigt mögliche Perspektiven für die Zukunft auf.

Im Folgenden eine ausführliche Zusammenfassung dieses Artikels:

(Quelle: Margarethe Bergmann, in ZKJ 10/2009, S. 404-406)

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18. Oktober 2009 · Kommentare deaktiviert für LSG Berlin-Brandenburg: Geldleistungen eines Jugendamtes zur Erziehung eines Pflegekindes gem. § 39 SGB VIII dürfen nicht in die Beitragsbemessung für Kranken- und Pflegeversichung einbezogen werden, da sie der Unterhaltsicherungs des Pflegekindes und nicht der Einkommensmehrung der Pflegeperson dienen. · Kategorien: Aktuelle Entscheidungen, Aktuelle Entwicklungen, Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII), Pflegekinder, Umgangsrecht

In einer aktuellen Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg ist erstmals gerichtlich entschieden worden, dass eine Geldleistung, die eine Pflegeperson für die Erziehung eines Pflegekindes gem. § 39 SGB VIII erhält, nicht in die Bemessung der Beiträge für Kranken- und Pflegeversichung einbezogen werden dürfen. Die Einordnung als beitragspflichtige Einnahme verbietet sich deshalb, da es sich hier nicht um eine Einnahmen oder Geldmittel handelt, die der Bestreitung des normalen Lebensunterhalts dienen, sondern um eine Geldleistung, die ausschließlich die Unterhaltssicherung Pflegekindes, was die notwendigen Erziehungskosten einschließt, sicherstellen soll.

(LSG Berlin-Brandenburg,Beschluss vom 07.09.2009, AZ: L 24 KR 173/09 B ER)

Volltext der Entscheidung

16. Oktober 2009 · Kommentare deaktiviert für OLG Frankfurt/M: Umzug der Mutter mit bei ihr lebendem Kind durch Freizügigkeitsrecht gedeckt, trotz entgegenstehender Erschwerung des Umgangs zum Vater und der Schaffung von nur schwer rückgängig zu machender Fakten · Kategorien: Aktuelle Entscheidungen, Umgangsrecht

Nach einem Beschluss des OLG Frankfurt/M. wurde es der Mutter eines dreijährigen Kindes gestattet, in einen 500 km entfernten Ort entgegen dem ausdrücklichen Wunsch des Kindesvaters aus beruflichen Gründen umzuziehen. Das Gericht war der Ansicht, dass es vor dem Hintergrund des Freizügigkeitsrechts der Mutter hinzunehmen sei, dass die Umgangskontakte zwischen Vater und Kind dadurch erheblich erschwert und durch den Umzug Fakten geschaffen werden, die nur schwer oder gar nicht rückgängig gemacht werden. Das OLG verweist in diesem Zusammenhang auch auf den Kontinuitätsgrundsatz, dem angesichts des Alters des Kindes eine besondere Bedeutung zukomme, zudem bestanden weder Zweifel an der Bindungstoleranz noch an der Erziehungseignung der Kindesmutter und das Gericht hat somit durch einstweilige Anordnung das Aufenthaltsrecht an die Mutter übertragen und damit den Umzug zusammen mit dem Kind ermöglicht.

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